Nachteilsausgleich in der Schule: Schüler*innen aus dem Autismus-Spektrum dürfen nicht benachteiligt werden aufgrund ihrer Beeinträchtigung oder Behinderung – dafür gibt es den Nachteilsausgleich. Über die genauen Vorschriften, gesetzlichen Gegebenheiten und den pädagogischen Auslegungsspielraum berichten die Referentinnen in ihrem Workshop. (Anke Hausotter und/oder Marion Finke)