NEU – Volljährig – und nun? Möglichkeiten der gesetzlichen Betreuung: Mit dem 18. Geburtstag ändern sich rechtlich gesehen viele Vorzeichen. Der umfassenden rechtlichen Handlungsmöglichkeit steht bei nicht wenigen Autist*innen weiterhin Unterstützungsbedarf bei der Lebensbewältigung gegenüber. (Renate Götze)