Hier finden Sie Informationen zum Thema „Menschenrechte“
sowie Gesetzesänderungen, Tipps oder Aktionen,
die das ZAK gerne für Sie bereitstellt:


Petitionsaufruf von der Konfetti im Dialog gGmbH

Moin aus Itzehoe!

Sehr gerne leite ich Ihnen diesen Link zu einer Petition vor dem Schleswig-Holsteiner Landtag weiter mit der herzlichen Bitte, diese zu unterstützen:

Thema: Kleingruppen für autistische Schüler*innen
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsdetails?id=659 (externer Link)

Aus unserer langjährigen Erfahrung bei Konfetti im Dialog wissen wir, dass es einzelnen Schüler*innen in manchen Phasen nicht mehr möglich ist, am Unterricht in einem großen Klassenverband teilzunehmen. Für diese Kinder und Jugendlichen gibt es hier in Schleswig-Holstein derzeit keine der autistischen Wahrnehmung angepasste Möglichkeit eines anderweitigen Unterrichts. Diese Situation bedarf einer dringenden Änderung!

Bis zum 27.03.2023 müssen 2000 Menschen unterzeichnet haben, damit dieses Thema Gehör findet.

Unterschreiben können Menschen aus allen deutschen Bundesländern.

Bitte teilen Sie diese Mail deshalb gerne bundesweit mit Freunden, Familie, Bekannten und Kollegen!

Vielen Dank im Namen aller, die es betrifft!

(Quelle: Konfetti im Dialog gGmbH, externer Link www.konfettiimdialog.de)


Aspies e.V. informiert

Stephanie Meer-Walter hat eine Petition zum Thema „Autismus muss ein eigenständiger sonderpädagogischer Förderschwerpunkt werden!“ gestartet

„Mir geht es darum, dass mit der Einrichtung eines eigenständigen Förderschwerpunkts – neben den vorhandenen sieben Förderschwerpunkten – die Voraussetzungen geschaffen werden, dass autistische Schüler*innen die Förderung und Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Dies darf nicht länger vom Zufall abhängen. Es fehlt immer noch am nötigen Wissen über Autismus. Mit einem eigenen Förderschwerpunkt ist auch eine Pädagogik verbunden, die den autistischen Bedürfnissen gerecht wird.“

Hier der externe Link zur Petition:
https://www.change.org/p/autismus-muss-ein-eigenst%C3%A4ndiger-sonderp%C3%A4dagogischer-f%C3%B6rderschwerpunkt-werden”

(Quelle: Aspies e.V. – externer Link: www.aspies.de)


(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Menschenrechtsinstitut empfiehlt Einsetzung einer Enquete-Kommission Inklusion

Berlin: Im Bundestag wird aktuell beraten, welche Enquete-Kommissionen in dieser Legislatur eingesetzt werden sollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat jetzt empfohlen, eine Enquete-Kommission zur gesellschaftlichen Inklusion einzurichten, die die Umsetzung der seit 2009 für Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention in den Blick nimmt.

Nach Ansicht des Instituts bietet der Koalitionsvertrag an vielen Stellen konkrete Ansatzpunkte für eine gute Politik im Interesse von Menschen mit Behinderungen. „Eine interdisziplinär aufgestellte Enquete-Kommission wäre eine sinnvolle Ergänzung zu den geplanten Vorhaben“, erklärte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Hier könnten Politikerinnen und Politiker unterschiedlicher Fachrichtungen gemeinsam mit Sachverständigen aus Praxis, Selbstvertretungsorganisationen, Verbänden und Wissenschaft wichtige übergreifende Fragen behandeln und strukturelle Probleme identifizieren, die der Auflösung der Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen und der Schaffung echter inklusiver Gesellschaftsstrukturen bisher entgegenstehen, so Palleit.

Fragen, wie eine inklusive Arbeitswelt entwickelt werden kann und wie dafür das Ausbildungssystem umgestaltet werden muss oder welche Rolle der Bund beim Aufbau bundesweit gleichwertiger inklusiver Bildungsstrukturen spielen kann, sollten nach Ansicht von Palleit von einer Enquete-Kommission bearbeitet werden. „Ziel einer Enquete-Kommission zu gesellschaftlicher Inklusion muss es sein, Vorschläge für strukturelle Veränderungen in Politik, Gesetzen und Administration zu machen“, so Palleit. „Die Arbeit einer solchen Enquete-Kommission kann der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit Sicherheit zu neuer Dynamik verhelfen.“

Weitere Informationen – externer Link:
Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 20. Wahlperiode (2021-2025). 11 Eckpunkte. Oktober 2021

Website, externer Link: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/


(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

UN-Behindertenrechtskonvention
Institut fordert Disability Mainstreaming in Bund, Ländern und Kommunen

Berlin. Deutschland ist auch 13 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt. Das erklärte das Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März.

„Die Situation von Menschen mit Behinderungen wird in vielen Politikfeldern oft nur unzureichend mitgedacht. Um gleichberechtigten Schutz ihrer Gesundheit und Selbstbestimmung sicherzustellen, braucht es ein konsequentes ressortübergreifendes Disability Mainstreaming in Bund, Ländern und Kommunen. Das hat die Corona-Pandemie deutlich gezeigt“, sagte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Nach Ansicht des Instituts sollten in Bundestag und Länderparlamenten nicht nur die Sozialausschüsse, sondern auch alle anderen Ausschüsse die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als ihre Aufgabe begreifen und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. „Alle Politiker und Politikerinnen vertreten unabhängig von ihrer fachlichen Spezialisierung immer das ganze Volk. Wir reden hier immerhin von rund einem Fünftel der Bevölkerung“, betonte Palleit. Viel zu oft würden Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, beim Sozialressort verortet oder allein dessen Initiative überlassen.

Das Institut fordert aktuell Bund, Länder und Kommunen auf, bei der Aufnahme geflüchteter Menschen die Bedarfe beeinträchtigter Menschen mitzudenken. Beim Bund betreffe das die Ausgestaltung des Asylrechts, bei den Ländern und Kommunen die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung. „Das gilt nicht nur in der aktuellen Situation und nicht nur für Geflüchtete aus der Ukraine“, so Palleit.

Weitere Informationen, externe Links (Deutsches Institut für Menschenrechte)

Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 20. Wahlperiode (2021-2025)

Text in Leichter Sprache: Umsetzung von der UN-Behindertenrechts- Konvention. Unsere Empfehlungen für die Regierungszeit 2021 bis 2025

Position: Covid-19 – Auswirkungen auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Position: Geflüchtete Menschen mit Behinderungen


Fachinfo vom 25.01.2022 (Quelle: Der Paritätische Gesamtverband)

Bundessozialgericht: 1. Befristung von Eingliederungshilfeleistungen ist unzulässig und
2. Rückwirkender Zahlungsanspruch bei zu niedrig bemessenem Persönlichen Budget

Das Bundessozialgerichts (BSG) hat in seinem Urteil vom 28.01.2021 (Az.: B 8 SO 9/19 R) zwei Dinge klargestellt: Zum einen können wiederkehrende Eingliederungshilfeleistungen grundsätzlich nicht befristet werden, auch dann nicht, wenn sie in der Leistungsform des Persönlichen Budgets (PB) erbracht werden. Zum anderen kann ein rückwirkender Anspruch auf Auszahlung eines höheren PB bestehen, wenn dies zu niedrig bewilligt wurde, ohne dass hier ein Nachweis für selbstbeschaffte Leistungen beigebracht werden muss.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/bsg-uv-28012021-az-b-8-so-9-19-r-1-befristung-von-eingliederungshilfeleistungen-ist-unzulaessig/ (Externer Link)


(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Interview: Menschen mit Behinderungen müssen von Anfang an
im Gesetzgebungsverfahren zur Triage beteiligt werden

Das Thema Corona dominiert derzeit die öffentlichen und politischen Debatten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat mehrfach auf die menschenrechtliche Dimension der Pandemie hingewiesen und dabei insbesondere auf die Situation von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen aufmerksam gemacht.

Ende Dezember 2021 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Triage (1 BvR 1541/20). Bereits im Dezember 2020 hatte das Institut mit einem Sachverständigengutachten (amicus curiae) in diesem Verfahren Stellung bezogen. „Die Entscheidung stellt klar, dass bei pandemiebedingten Triage-Situationen niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf“, erklärt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, in einem am 13. Januar veröffentlichten Interview. Das Gericht habe den Gesetzgeber aufgefordert, unverzüglich wirksame Vorkehrungen zu treffen, um jede Benachteiligung aufgrund einer Behinderung zu verhindern.

Partizipation aller betroffenen Disziplinen und Interessenvertretungen im Gesetzgebungsverfahren

„Im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren ist es von zentraler Bedeutung, alle betroffenen Disziplinen und Interessenvertretungen, insbesondere die von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, von Anfang an wirksam zu beteiligen“, so Schlegel weiter. Diese gelte auch schon auf fachlicher Ebene im Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium als federführendem Ministerium, das den Gesetzentwurf erarbeiten wird.

„Die Expertise der Behindertenverbände und Selbstvertretungsorganisationen kann und muss von Anfang an als inhaltliches Korrektiv im Gesetzgebungsverfahren dienen. Das gilt auch für etwaige Ausführungsvorschriften der medizinischen Fachgesellschaften, die den Medizinier*innen in der Praxis als Entscheidungsgrundlage dienen“, fordert Schlegel. „Dies ist unverzichtbar, denn das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen aus ärztlicher Sicht oft sachlich falsch beurteilt wird und unbewusste Stereotypisierungen das Risiko einer Benachteiligung behinderter Menschen mit sich bringen.“

Im aktuellen Interview „Im Gesetzgebungsverfahren zur Triage sind Menschen mit Behinderungen von Anfang an zu beteiligen“ spricht Britta Schlegel über den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage und erklärt, warum die besondere Lage von Menschen mit Behinderungen in der Pandemiepolitik unbedingt berücksichtigt werden muss.

Weitere Informationen, externer Link:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/im-gesetzgebungsverfahren-zur-triage-sind-menschen-mit-behinderungen-von-anfang-an-zu-beteiligen


Das Deutsches Institut für Menschenrechte stellt folgendes PDF zur Verfügung: Die Rechte von älteren Menschen mit Behinderungen (PDF, 424 KB)

Externer Link zu diesem Thema: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-aelterer

Website, externer Link: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/


  (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Deutsches Institut für Menschenrechte
begrüßt Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zur Triage

Anlässlich der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1541/20) zur Triage erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat in aller Deutlichkeit klargestellt, dass der Gesetzgeber unverzüglich handeln muss. Er muss nach dem Grundgesetz und im Lichte der UN-Behindertenkonvention dafür Sorge tragen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen wirksam verhindert wird.

Damit ist dem Deutschen Bundestag aufgegeben, den Rahmen für Triage-Situationen so zu regeln, dass die grundlegenden Wertentscheidungen des Grundgesetzes geachtet werden und dem Diskriminierungsschutz im Sinne der UN­-Behindertenrechtskonvention entsprochen wird.

Wir empfehlen dem Bundesgesetzgeber, Entscheidungskriterien für die Triage festzulegen und durch geeignete verfahrensrechtliche Regelungen zu flankieren. Das Gesetzgebungsverfahren muss sofort und unter Beteiligung der betroffenen Disziplinen und Interessenvertretungen, unter anderem von Menschen mit Behinderungen und Älteren, in Gang gesetzt werden.

Aus der Entscheidung ergibt sich auch, dass Ärzt_innen bereits jetzt bei der Prognose, ob ein_e Patient_in die Intensiv-Therapie überlebt, nicht an eine Behinderung anknüpfen dürfen.“

Weitere Informationen – externer Link: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/institut-begruesst-bundesverfassungsgerichts-entscheidung-zur-triage

 

Jahresbericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland

Das Deutsche Institut für Menschenrechte als nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen legt den Bericht – zusammen mit dem Jahresbericht – seit 2016 jährlich dem Bundestag vor (gemäß § 2 Abs. 5 Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte).

Der sechste Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland umfasst den Zeitraum 1. Juli 2020 – 30. Juni 2021 und beschäftigt sich in diesem Jahr mit folgenden Themen:

–       Frage der Triage
–       Situation von Kindern und Jugendlichen während der Pandemie
–       Fragen der globalen Impfgerechtigkeit
–       Umgang mit Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland
–       Situation von Menschen, die unter rechtlicher Betreuung stehen
–       Familiennachzug
–       Menschenrechtliche Sorgfalt in Lieferketten

Auf der Website finden Sie den Menschenrechtsbericht an den Bundestag sowie eine Kurzfassung in englischer und deutscher Sprache: www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/berichterstattung/menschenrechtsbericht. Den Jahresbericht 2020 finden Sie hier: www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/jahresbericht. (Externe Links)

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


Ein sehenswertes Interview mit Natascha Németh: In dem Interview sprechen Heilerziehungspflegerin Natascha Németh und Tom Harrendorf über die Förderung autistischer Menschen, die Probleme in unserem Gesundheitssystem, ABA und darüber, was Eltern autistischer Kinder empfinden: https://youtu.be/D1yc9t330dk (Externer Link)


Buchtipps zum Verschenken oder selber lesen … Die Dissertation von Hajo Seng: https://www.psychosozial-verlag.de/3045und das neue Buch von Aspies e.V. (Hg.) u. Silke Lipinski (Hg.):https://balance-verlag.de/product/ein-pinguin-unter-stoerchen/


Pressemitteilung vom 25.11.2021 (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Intensivmedizinische Versorgung muss diskriminierungsfrei sein –
Auch in Triage-Situationen

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat seine Forderung erneuert, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen unbedingt einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu intensivmedizinischer Gesundheitsversorgung zu gewähren.
„Deutschland braucht angesichts steigender Hospitalisierungsraten und Warnungen aus der Ärzteschaft vor drohenden Triage-Situationen dringend grund- und menschenrechtlich begründete Prinzipien als Grundlage für Entscheidungen über die Verteilung intensivmedizinischer Ressourcen“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. „Der Gesetzgeber muss seiner Schutzpflicht für Gesundheit und Leben nachkommen und regeln, wie Priorisierungsentscheidungen im Falle von Triage-Situationen zu treffen sind“, so Rudolf weiter.
Bisher könnten Ärztinnen und Ärzte bei medizinischen Versorgungsengpässen für die Triage nur auf die unverbindlichen Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) als Entscheidungsgrundlage zurückgreifen. „Die DIVI-Kriterien stellen jedoch für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen eine mittelbare Diskriminierung dar, da sie von den Kriterien wie Lebenszeiterwartung und Gebrechlichkeit wesentlich häufiger betroffen sind als andere Personen“, betont Rudolf.
„Die Bewertung von Menschenleben ist mit der Würde des Menschen nach Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar und deshalb verfassungswidrig. Selbst eine absehbar kurze Lebensdauer ist deshalb kein Grund, einem Menschen intensivmedizinische Versorgung zu versagen, auch nicht, um einen anderen mit längerer Lebenserwartung zu versorgen. Der neue Bundestag muss dies dringend gesetzlich klarstellen und regeln, welche Aspekte für die Auswahl der zu versorgenden Patientinnen und Patienten eine Rolle spielen dürfen. Die noch zu erwartende Lebenszeit, Einschätzungen zur Lebensqualität oder das Alter dürfen keine Kriterien sein“, so die Institutsdirektorin. Diese Kriterien dürften auch nicht von der Ärzteschaft angewendet werden, wenn es vor einer gesetzlichen Regelung zu Triage-Situationen kommt.
Das Institut empfiehlt zudem, die intensivmedizinischen Kapazitäten auszubauen, um Versorgungsengpässe von vornherein zu vermeiden. Dazu müssten langfristig mehr Ressourcen ins Gesundheitssystem fließen und die Arbeitsbedingungen verbessert werden.
Derzeit ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich mit der Triage-Problematik befasst und sich gegen das gesetzgeberische Unterlassen wendet (1 BvR 1541/20).

WEITERE INFORMATIONEN

Triage: Gesetzgeber muss diskriminierungsfreie Entscheidung über intensivmedizinische Ressourcen sicherstellen (Meldung 17.12.2020)

www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/triage-gesetzgeber-muss-diskriminierungsfreie-entscheidung-ueber-intensivmedizinische-ressourcen-sicherstellen

Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen (Pressemitteilung 09.04.2020)

www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/pressemitteilung-zur-corona-pandemie-gesundheitliche-versorgung-von-menschen-mit-behinderungen-sicherstellen

Pressekontakt
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin


(Quelle: Büro der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover)

Weitere Informationen, externer Link:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/finanzierung-begleitung-menschen-mit-behinderungen-im-krankenhaus-geeint.html